Für unsere interne Qualitätssicherung und im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtung müssen alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte folgende Nachweise erbringen:
– höchstes Qualifikationszeugnis (Notfallsanitäter, Rettungsassistent, Rettungssanitäter, Einsatzsanitäter, Sanitätshelfer, Gesundheits- und Krankenpfleger etc.)
– Führerschein
Für Einsatzleiter zusätzlich:
– Urkunde Gruppenführer (oder höher)