Datenerfassung Sanitätsdienste

Für unsere interne Qualitätssicherung und im Rahmen unserer gesetzlichen Verpflichtung müssen alle ehrenamtlichen Einsatzkräfte folgende Nachweise erbringen:

– höchstes Qualifikationszeugnis (Notfallsanitäter, Rettungsassistent, Rettungssanitäter, Einsatzsanitäter, Sanitätshelfer, Gesundheits- und Krankenpfleger etc.)

– Führerschein

 

Für Einsatzleiter zusätzlich: 

– Urkunde Gruppenführer (oder höher)